AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Mit der Verwendung unserer Immobilienangebote erkennt der Empfänger die nachstehenden Geschäftsbedingungen der Firma Ralph Althaus Immobilien an. Als Verwendung gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme hinsichtlich eines angebotenen Objektes mit uns oder dem Eigentümer.
  1. Alle Angaben zum angebotenen Objekt basieren auf Informationen des Verkäufers bzw. Vermieters, für welche wir – trotz sorgfältiger Prüfung – keine Gewähr übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. Vermietung bleiben vorbehalten.
  1. Bei Vertragsabschluss sind die in den jeweiligen Angeboten ausgewiesenen Provisionen fällig und zahlbar. Dies gilt auch dann, wenn der Empfänger eines der nachgewiesenen Objekte im Wege der Zwangsversteigerung erwirbt. In diesem Fall entsteht unser Provisionsanspruch mit dem öffentlichen Eigentumsübertragungsakt.
  1. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dieses innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt des Angebotes unter Beifügung eines Nachweises, der zumindest den Namen des Voranbieters und das Datum des Angebotes zu enthalten hat, mitzuteilen. Andernfalls gilt unser Angebot, im Falle eines Vertragsschlusses, zumindest mitursächlich für den Erfolg und begründet ebenfalls die Fälligkeit der im Angebot ausgewiesenen Provision.
  1. Der Anspruch auf die ausgewiesene Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen, in seiner Person liegenden Gründe rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.
  1. Dem Abschluss eines notariellen Kaufvertrages gleichwertig ist auch ein anderer als der angebotene Vertrag, sofern dieser inhaltlich identisch ist mit dem ursprünglich angebotenen Vertrag. Unerhebliche Abweichungen sachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller oder rechtlicher Art schaden nicht und begründen weiterhin den vereinbarten Provisionsanspruch. Dasselbe gilt, wenn der tatsächlich geschlossene notarielle Kaufvertrag inhaltlich vom Angebot abweicht, aber wirtschaftlich den gleichen Erfolg erzielt.
  1. Unser Provisionsanspruch wird auch dann fällig, wenn der notarielle Kaufvertrag mit einer anderen Partei als dem Angebotsempfänger zustande kommt, die mit letzterem jedoch in einem besonders engen persönlichen oder ausgeprägten wirtschaftlichen Verhältnis steht.
  1. Unsere Angebote, Mitteilungen und Unterlagen sind vertrauliche Informationen und nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung haftet der Empfänger im Falle eines Vertragsabschlusses in Höhe der im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Provision.
  1. Auch für den anderen Vertragspartner dürfen wir gegebenenfalls uneingeschränkt tätig werden.
  1. Für die Bonität der vermittelten Vertragspartei haften wir nicht.

Änderungen und Ergänzungen zu unseren Angeboten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Wirksamkeit. Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht.